Im letzten Beitrag zum neuen KfW-Gründerkredit – StartGeld hatte ich über die neuen Bedingungen des StartGelds ab dem 1. April 2011 berichtet. Eine der Neuerung ist es, dass bis zu einem Kreditbetrag von 25.000 € kein Liquiditätsplan mehr für den Antrag erforderlich ist.
Brauchen kleine Gründungen keinen Liquiditätsplan?
Zunächst ist natürlich eine Vereinfachung des Antrags begrüßenswert. Für den einen oder anderen Existenzgründer stellt sich aber nun vielleicht die Frage, ob man denn nun keinen Liquiditätsplan mehr erstellen muss.
Liquiditätsplan für Sie, nicht für die Bank
Doch nur, weil der Liquiditätsplan bei der Beantragung des KfW-Gründerkredit – StartGeld nun nicht mehr in jedem Fall zu den Antragsunterlagen gehört, sollte er in meinen Augen von jedem Gründer erstellt werden. Sogar dann, wenn gar kein Kredit beantragt werden soll.
Aus dem Liquiditätsplan folgt der Finanzierungsbedarf
Neben dem Investitionsplan ist der Liquiditätsplan die wichtigste Grundlage für die Berechnung des Finanzierungsbedarfs. Entstehen Anfangsverluste? Ist mit Verzögerungen beim Zahlungseingang zu rechnen? Wie schnell müssen Lieferantenrechnungen und ggfs. Personalkosten bezahlt werden? Gibt es Umsatzschwankungen?
All diese Faktoren haben Einfluss darauf, wie groß die Liquiditätsreserve bemessen sein muss und wie hoch der Finanzierungsbedarf wirklich ist. Erfahrungsgemäß wird dies gerade von Existenzgründung ohne eine sorgfältige Planung stark unterschätzt. Die Folge: Liquiditätsengpässe und im schlimmsten Fall Zahlungsunfähigkeit schon in der Anfangsphase.
Daher lautet meine Empfehlung: Planen Sie Ihre Liquidität in jedem Fall! So schaffen Sie auch ein Bewusstsein für die Problematik. Das wird Ihnen im weiteren Verlauf Ihrer Selbständigkeit ganz sicher helfen.
Ihr Berater für die Existenzgründung in Aachen
Markus Selders










Die Finanzierung des Gründungsvorhabens ist für die meisten Existenzgründer ein zentrales Thema. Nur die wenigsten sind in der Lage, alle notwendigen Investitionen vollständig aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Um den Finanzierungsbedarf zu decken, ist daher meist Fremdkapital erforderlich. Ein beliebtes Programm zur Finanzierung von kleineren Existenzgründern ist bereits seit längerer Zeit das KfW-StartGeld. Dieses wird nun zum 1. April 2011 von der KfW neu geregelt.
„Sind die Zahlen inklusive oder ohne Umsatzsteuer?“ – Diese Frage stelle ich regelmäßig, wenn ich mit Existenzgründern über ihre Umsatzplanung spreche. Zugegeben, der größte Teil reagiert leicht entsetzt und antwortet: „Natürlich ohne Umsatzsteuer!“
Die goldene Bilanzregel in der Finanzierung ist eigentlich schnell erklärt: Langfristiges Vermögen (Anlagevermögen) muss langfristig finanziert sein.