Existenzgründungskredit ohne Liquiditätsplan?

Im letzten Beitrag zum neuen KfW-Gründerkredit – StartGeld hatte ich über die neuen Bedingungen des StartGelds ab dem 1. April 2011 berichtet. Eine der Neuerung ist es, dass bis zu einem Kreditbetrag von 25.000 € kein Liquiditätsplan mehr für den Antrag erforderlich ist.

Brauchen kleine Gründungen keinen Liquiditätsplan?

Zunächst ist natürlich eine Vereinfachung des Antrags begrüßenswert. Für den einen oder anderen Existenzgründer stellt sich aber nun vielleicht die Frage, ob man denn nun keinen Liquiditätsplan mehr erstellen muss.

Liquiditätsplan für Sie, nicht für die Bank

Doch nur, weil der Liquiditätsplan bei der Beantragung des KfW-Gründerkredit – StartGeld nun nicht mehr in jedem Fall zu den Antragsunterlagen gehört, sollte er in meinen Augen von jedem Gründer erstellt werden. Sogar dann, wenn gar kein Kredit beantragt werden soll.

Aus dem Liquiditätsplan folgt der Finanzierungsbedarf

Neben dem Investitionsplan ist der Liquiditätsplan die wichtigste Grundlage für die Berechnung des Finanzierungsbedarfs. Entstehen Anfangsverluste? Ist mit Verzögerungen beim Zahlungseingang zu rechnen? Wie schnell müssen Lieferantenrechnungen und ggfs. Personalkosten bezahlt werden? Gibt es Umsatzschwankungen?

All diese Faktoren haben Einfluss darauf, wie groß die Liquiditätsreserve bemessen sein muss und wie hoch der Finanzierungsbedarf wirklich ist. Erfahrungsgemäß wird dies gerade von Existenzgründung ohne eine sorgfältige Planung stark unterschätzt. Die Folge: Liquiditätsengpässe und im schlimmsten Fall Zahlungsunfähigkeit schon in der Anfangsphase.

Daher lautet meine Empfehlung: Planen Sie Ihre Liquidität in jedem Fall! So schaffen Sie auch ein Bewusstsein für die Problematik. Das wird Ihnen im weiteren Verlauf Ihrer Selbständigkeit ganz sicher helfen.

Ihr Berater für die Existenzgründung in Aachen

Markus Selders

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Leichtere Finanzierung für Existenzgründer – KfW mit neuen Bedingungen zum StartGeld

Die Finanzierung des Gründungsvorhabens ist für die meisten Existenzgründer ein zentrales Thema. Nur die wenigsten sind in der Lage, alle notwendigen Investitionen vollständig aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Um den Finanzierungsbedarf zu decken, ist daher meist Fremdkapital erforderlich. Ein beliebtes Programm zur Finanzierung von kleineren Existenzgründern ist bereits seit längerer Zeit das KfW-StartGeld. Dieses wird nun zum 1. April 2011 von der KfW neu geregelt.

Aus dem KfW-StartGeld wird der KfW-Gründerkredit – StartGeld

Die erste Änderung des beliebten Finanzierungsinstruments ist die Änderung des Namens. Nach der Neustrukturierung der Förderprogramme der KfW wird aus dem KfW-StartGeld der KfW-Gründerkredit – StartGeld. Doch auch wenn der neue Name komplizierter klingt, bringen die Änderungen viele Vorteile für Existenzgründer.

Das ist neu am KfW-Gründerkredit – StartGeld

Die wichtigsten Neuerungen mit der Einführung des KfW-Gründerkredit – StartGeld zum 1. April 2011 sind:

  • Der maximal mögliche Finanzierungsbetrag verdoppelt sich von 50.000 € auf 100.000 €.
  • Der Höchstbetrag für die Finanzierung von Betriebsmitteln steigt von 20.000 € auf 30.000 €.
  • Bis zu einem Kreditbetrag von 25.000 € muss der KfW kein Liquiditätsplan mehr vorgelegt werden.
  • Außerplanmäßige Tilgungen sind künftig nur noch gegen Vorfälligkeitsentschädigungen und nicht mehr kostenlos möglich.

Während der letzte Punkt einen kleinen Wermutstropfen darstellt, sind die anderen Punkte klare Verbesserungen und Vereinfachungen für die Finanzierung von Existenzgründungen. Insbesondere durch die Verdopplung des maximal möglichen Kreditbetrags kommt der neue KfW-Gründerkredit – StartGeld damit für deutlich mehr Existenzgründungen in Frage.

Unterstützung bei der Finanzierung Ihrer Existenzgründung im Raum Aachen

Ich unterstütze Sie gerne bei der Finanzierung Ihrer Existenzgründung. Als Existenzgründungsberater ermittle ich mit Ihnen Ihren individuellen Finanzierungsbedarf, wähle mit Ihnen passende Finanzierungsprogramme aus und unterstütze Sie bei der Erstellung des in der Regel erforderlichen Businessplans.

Ihr Existenzgründungsberater in Aachen

Markus Selders

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Brutto oder Netto? Umsatzsteuer in der Umsatzplanung

„Sind die Zahlen inklusive oder ohne Umsatzsteuer?“ – Diese Frage stelle ich regelmäßig, wenn ich mit Existenzgründern über ihre Umsatzplanung spreche. Zugegeben, der größte Teil reagiert leicht entsetzt und antwortet: „Natürlich ohne Umsatzsteuer!“

Immer wieder kommt es jedoch vor, dass die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer in die Umsatzplanung mit eingerechnet wird. Insbesondere bei kleineren Existenzgründungen ist das Bewusstsein für die Umsatzsteuer oftmals noch nicht besonders gut ausgeprägt.

Die Umsatzsteuer gehört Ihnen nicht!

Obwohl die Umsatzsteuer auf Ihr Konto oder in Ihre Kasse fließt, gehört Sie Ihnen streng genommen nicht. Sie „dürfen“ sie nur für das Finanzamt einnehmen, um sie bei der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder an das Finanzamt abzuführen. Wenn Sie also 119 Euro einnehmen, gehören davon im Normalfall nur 100 Euro. Die restlichen 19 Euro gehen als Umsatzsteuer ans Finanzamt.

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer – Was bedeuten diese Begriffe?

Für Gründer ist die Vielzahl der Begriffe manchmal verwirrend. Kurz erklärt haben sie folgende Bedeutungen:

  • Umsatzsteuer:
    Die Umsatzsteuer berechnet sich nach Ihren Umsätzen. Der Standardsteuersatz liegt derzeit bei 19%, der ermäßigte Steuersatz (z.B. für Nahrungsmittel) bei 7%. Sie wird auf den Netto-Umsatz aufgeschlagen. Das heißt auf 100 € Netto-Umsatz werden 19 € Umsatzsteuer erhoben.
  • Vorsteuer:
    Vorsteuer für Sie ist die Umsatzsteuer, die Ihre Lieferanten auf ihren Rechnungen ausweisen. Diese können Sie beim Finanzamt geltend machen und von Ihrer Umsatzsteuer abziehen.
  • Mehrwertsteuer:
    Die Steuer heißt insgesamt Mehrwertsteuer, weil jedes Unternehmen nur den von ihm geschaffenen Mehrwert versteuern muss. So wird vermieden, dass Vorleistungen mehrfach besteuert werden. Das ergibt sich ganz kurz gesagt aus der Rechnung
    Umsatzsteuer – Vorsteuer = ans Finanzamt abzuführende Mehrwertsteuer.
  • Brutto / Netto:
    Brutto heißt in diesem Zusammenhang inklusive Mehrwertsteuer. Netto heißt ohne Mehrwertsteuer.

Allgemeiner Sprachgebrauch zwischen Kaufleuten

In der Preisauszeichnung gegenüber Privatkunden ist es vorgeschrieben ist, die Preise inklusive Mehrwertsteuer anzugeben. Geschäftsleute unter sicher verhandeln Preise in der Regel „zzgl. MwSt.“. Das liegt auch daran, dass die Mehrwertsteuer für einen Unternehmer im Einkauf nicht entscheidungsrelevant ist, da er sie ja als Vorsteuer wieder absetzen kann.

Im Zweifel hilft ein kompetenter Steuerberater

Dieser Blogbeitrag kann und soll eine individuelle Beratung beim Steuerberater nicht ersetzen. Gerne empfehle ich Ihnen einen kompetenten Steuerberater, der Sie kompetent und individuell zu diesen Themen berät. Sprechen Sie mich dazu einfach an!

Und wie ist das nun mit der Mehrwertsteuer in der Umsatzplanung?

In der Rentabilitätsplanung werden die Beträge in aller Regel ohne Umsatzsteuer angegeben. Umsatz und Kosten werden hier mit den Nettobeträgen eingeplant.

In der Liquiditätsplanung spielt die Umsatzsteuer dagegen insbesondere bei größeren Investitionen schon eine Rolle. Zwar zahlt das Finanzamt auch Umsatzsteuererstattungen, wenn die gezahlte Vorsteuer höher ist als die eingenommene Umsatzsteuer, doch zunächst muss die Umsatzsteuer vorfinanziert werden.

Wenn wir gemeinsam eine Planung für Ihre Existenzgründung erarbeiten, werden wir diese Aspekte natürlich berücksichtigen. Ich freue mich auf Ihren Anruf unter (0241) 435 59 38.

Ihr Existenzgründungsberater in Aachen

Markus Selders

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Die goldene Bilanzregel in der Finanzierung

Die goldene Bilanzregel in der Finanzierung ist eigentlich schnell erklärt: Langfristiges Vermögen (Anlagevermögen) muss langfristig finanziert sein.

In einer sehr engen Auslegung der goldenen Bilanzregel bedeutet dies: Anlagevermögen soll durch Eigenkapital finanziert werden. In einer weiteren Auslegung sollte Anlagevermögen durch Eigenkapital und/oder langfristiges Fremdkapital finanziert werden.

In der Praxis wird die goldene Bilanzregel häufig verletzt

Wenn die goldene Bilanzregel so einfach ist, warum dann ein ganzer Blog-Betrag dazu? In meiner Arbeit mit Unternehmern und Existenzgründern wird leider immer wieder deutlich, dass diese Finanzierungsregel nicht beachtet wird. Der häufigste Fehler: Investitionen werden aus der Liquiditätsreserve oder gar aus dem Kontokorrentkredit finanziert.

Goldene Bilanzregel bei jeder Investition prüfen

Nehmen wir an, ein Kleinunternehmer plant die Investition in eine neue Maschine. Es handelt sich um eine Standardmaschine mit einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer von 5 Jahren und einem Preis von 10.000 €. Das Konto steht bei 5.000 €, der Kontokorrentrahmen liegt bei 10.000 €. Man erwartet eine erhebliche Umsatzsteigerung durch eine bessere Qualität mit der neuen Maschine. Soll nun zur Hälfte aus den liquiden Mitteln und zur Hälfte aus dem Kontokorrent finanziert werden, wo man doch schnelle Rückflüsse erwartet? Oder doch besser ein Kredit mit einer Laufzeit von 5 Jahren – entsprechend der Nutzungsdauer – aufgenommen werden?

Nach der goldenen Bilanzregel muss der langfristig laufende Kredit gewählt werden. Häufig wird vergessen, dass auch die erwartete Umsatzsteigerung liquide Mittel verlangt. Zusätzliches Material muss gekauft werden, Aufträge meist vorfinanziert werden. Steigt der Umsatz, steigt hier auch der Finanzierungsbedarf. Dafür sind Liquiditätsreserven und Kontokorrentkredite geeignet – nicht jedoch für langfristige Investitionen.

Zinsen zahlen, obwohl Geld auf dem Konto liegt?

Diesen Einwand höre ich in solchen Situationen oft. Es spricht nichts dagegen, einen Teil einer solchen Investition aus Eigenmitteln zu finanzieren, wenn sie vorhanden sind. Ganz im Gegenteil – Eigenkapital ist langfristiges Kapital und darf im Prinzip bei keiner Investition fehlen. Dennoch: Nur wenn das Geld auf dem Konto langfristig nicht benötigt wird, darf es langfristig gebunden werden. Ansonsten gilt, wie ich schon einmal in einem anderen Beitrag geschrieben habe: Liquidität vor Rentabilität.

Im Zweifel: Lassen Sie sich unabhängig beraten!

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Finanzierungsstruktur richtig ist, oder wie Sie Ihre nächste Investition am besten finanzieren sollen: Holen Sie sich – unabhängige – Hilfe.

Ich unterstütze Sie gerne! Sie erreichen mich unter:
(0241) 435 59 38 oder Markus.Selders@beraten-und-umsetzen.de.

Ihr Unternehmensberater in Aachen

Markus Selders

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Liquidität vor Rentabilität

Eine alte Kaufmannsweisheit besagt „Liquidität vor Rentabilität“. Gemeint ist, dass ein Unternehmer stets in der Lage sein muss, seinen kurzfristigen Verbindlichkeiten nachzukommen. Andernfalls droht die Zahlungsunfähigkeit und damit das Aus der Firma.

Eine Liquiditätsreserve schützt vor Zahlungsunfähigkeit

Eine (großzügig bemessene) Liquiditätsreserve schützt vor der Zahlungsunfähigkeit und erhält dem Unternehmer Handlungsspielräume auch in schwierigen Zeiten. Leider ist die Liquiditätsreserve in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen meist zu knapp bemessen. Auch Existenzgründer unterschätzen diese Position im Businessplan leider häufig.

Kredit, obwohl liquide Mittel vorhanden sind?

Daher ist es oftmals sinnvoll, zur Finanzierung einer Investition auch dann einen Kredit aufzunehmen, wenn sich die Investition aus den liquiden Mitteln des Unternehmens finanzieren ließe. Eine Ursache dafür ist, dass Banken bei Investitionsentscheidungen meist bessere Konditionen bieten als bei einer Krisenfinanzierung.

Bricht der Umsatz nach einer solchen Investition zum Beispiel unerwartet ein, müssen laufende Kosten wie Gehälter und Miete trotzdem weiter gezahlt werden. Wenn die Liquiditätsreserve für die Investition aufgebraucht wurde, wird es nun eng.

Fazit

Sinkt in einem Unternehmen (vorübergehend) die Rentabilität, wird das eingesetzte Kapital nicht mehr angemessen verzinst und unter Umständen fällt auch der Unternehmerlohn geringer aus. Das ist unangenehm aber meist zu verkraften.

Gerät ein Unternehmen in ernsthafte Liquiditätsprobleme, kann dies das vollständige Aus für das Unternehmen bedeuten. Da dies in der Regel nicht so einfach zu verkraften ist, gilt die alte Kaufmannsweisheit „Liquidität vor Rentabilität“ auch heute noch.

Ihr Unternehmensberater in Aachen

Markus Selders

PS: Wenn Sie Hilfe bei der Planung und beim Management Ihrer Liquidität benötigen, rufen Sie mich unter (0241) 435 59 38 an. Ich helfe Ihnen gerne!

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