Wann ist ein Businessplan erfolgreich?

Wann hat ein Businessplan sein Ziel erreicht?Die Frage, was einen guten Businessplan ausmacht und welches Ziel mit einem Businessplan verfolgt werden sollte, ist nicht neu. Vor einiger Zeit hatte ich hier im Blog schon einmal einen Beitrag zu Businessplänen für die Bank oder für die Agentur für Arbeit geschrieben.

Zweifelhafte Businesspläne

Doch in letzter Zeit habe ich einige Businesspläne gesehen, bei denen auf den ersten Blick offensichtlich war, dass der Existenzgründer mit diesen Zahlen keine tragfähige Existenz aufbauen kann bzw. dass sie grobe Fehler enthielten. Dabei waren diese Pläne mit „Tragfähigkeitsbescheinigungen“ versehen oder wurden teilweise gar mit externer Hilfe erstellt. Verschiedene Arbeitsagenturen hatten diese Pläne begutachtet und einen Gründungszuschuss genehmigt. Aus Gesprächen mit Kollegen weiß ich, dass dies leider nicht nur Einzelfälle sind.

Ein Gefälligkeitsgutachten bringt Sie nicht weiter

Gelegentlich höre ich dann, dass der Steuerberater der Familie mehr oder weniger aus Gefälligkeit den Businessplan erstellt oder die Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat. „Diese Zahlen sind ja nur für die Agentur für Arbeit gedacht!“, sagen die Gründer dann meist. Zahlen für sich selbst haben diese frisch gestarteten Jungunternehmer jedoch meist nicht, da der Zeit- und Kostenaufwand so gering wie möglich gehalten wurde. Oft bleibt jedoch ein ungutes Gefühl, dass das Geschäft doch nicht so gut anläuft wie gedacht.

Die Bank prüft strenger

Wird für eine Gründung zusätzliches Kapital benötigt, kommt meist noch eine Bank ins Spiel. Diese prüft einen Businessplan nach meiner Erfahrung schon aus eigenem Interesse genauer. Dennoch kann auch hier nicht das einzige Ziel darin bestehen, einen Kredit zu bekommen. Ein solcher Businessplan ist für mich erst dann erfolgreich, wenn Sie den Kredit mit Ihrem Unternehmen auch zurückzahlen können.

Investieren Sie Zeit und Geld

Am Businessplan zu sparen ist sicher einer der ersten Fehler, den Sie als angehender Unternehmer machen können. Dies bezieht sich sowohl auf Ihren persönlichen Einsatz als auch auf die Kosten für eine qualifizierte Beratung.

Engagieren Sie keinen Berater, der einen Businessplan für Sie erstellt, ohne mit Ihnen intensiv über Ihr Vorhaben zu diskutieren und ohne mit Ihnen die Details des Plans zu besprechen. Sie müssen am Ende Ihren Plan in jeder Hinsicht verstehen. Mit weniger sollten Sie sich nicht zufrieden geben.

Einen solchen Businessplan zu erstellen, erfordert Zeit. Auf Ihrer Seite und auf der Seite Ihres Beraters. Auch wenn hohe Kosten kein Garant für eine hohe Beratungsqualität sind, so können Sie davon ausgehen, dass bei einem sehr niedrigen Preis die notwendige Zeit für eine intensive Auseinandersetzung mit Ihrem Gründungsvorhaben fehlt.

Deshalb mein Appell an Sie: Sparen Sie beim Businessplan nicht am falschen Ende, schließlich hängt Ihre zukünftige Existenz davon ab!

Ich unterstütze Sie gerne und intensiv bei der Erstellung Ihres individuellen Businessplans. Meist ist ein 50-Prozent-Zuschuss für die Erstellung des Businessplans möglich.

Ihr Existenzgründungsberater

Markus Selders

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Gründungszuschuss und Gründercoaching: Beratungsförderung sinnvoll nutzen

Sie haben sich innerhalb der letzten 12 Monate selbstständig gemacht und bekommen den Gründungszuschuss? Dann können Sie über die KfW ein spezielles Gründercoaching für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen.

3.600 € vom Staat zusätzlich zum Gründungszuschuss

Über das Gründercoaching Deutschland können Empfänger des Gründungszuschusses innerhalb der ersten 12 Monate nach der Existenzgründung eine Beratungsförderung beantragen. Dabei werden 90% des Beraterhonorars (maximal 4.000 €) von der KfW übernommen. Sie zahlen nur 10% und die meist ohnehin abzugsfähige Umsatzsteuer.

Gründungszuschuss und Gründercoaching – eine Beispielrechnung

  • Sie beauftragen einen Unternehmensberater, z.B. um Ihre Marketingstrategie weiter zu verbessern und die Wachstumsplanung für die Zukunft mit Ihnen auszuarbeiten.
  • Insgesamt fallen 5 Beratertage oder 40 Stunden für die Beratung an. (In 40 Stunden lässt sich übrigens einiges bewegen.)
  • Der Berater erhält ein Honorar von 100 € je Stunde zzgl. MwSt. (Für einen guten Berater ist das ein angemessener Satz.)
  • 400 € Eigenanteil zzgl. 760 € MwSt. zahlen Sie an den Berater.
  • 3.600 € zahlt die KfW nach Abschluss des Gründercoachings direkt an den Berater.
  • Bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung machen Sie die 760 € Vorsteuer geltend und erhalten Sie vom Finanzamt zurück.
  • Es verbleiben lediglich 400 €, die Sie selbst tragen müssen.

Gründungszuschuss und Gründercoaching – vielfältige Einsatzmöglichkeiten

Die Einsatzmöglichkeiten des Gründercoachings sind vielfältig. Hier nur einige Beispiele, wie Sie das Gründercoaching im ersten Jahr nach der Gründung für sich nutzen können:

  • Entwickeln Sie eine neue Marketingstrategie und einen Marketing-Plan für das nächste Jahr.
  • Ziehen Sie eine Zwischenbilanz und stellen Sie Ihr Vorhaben noch einmal auf den Prüfstand.
  • Entwickeln Sie einen Wachstumsplan für die nächsten Monate und Jahre.
  • Schließen Sie Lücken in Ihrem kaufmännischen Wissen.

Gründungszuschuss und Gründercoaching – der Ablauf

Ich empfehle folgendes Vorgehen zur Beantragung und Durchführung eines Gründercoachings:

  • Suchen Sie einen Berater, der in der Beraterbörse der KfW gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet ist.
  • Besprechen Sie mit Ihm Ihre Erwartungen und Ziele an das Gründercoaching. Er wird Ihnen einen Vorschlag für das Vorgehen und eine Schätzung der Kosten geben. Im persönlichen Gespräch wird sich auch zeigen, ob das Vertrauensverhältnis und die Chemie stimmen.
  • Beantragen Sie das Gründercoaching bei einem Regionalpartner der KfW.
  • Schließen Sie den Coaching-Vertrag mit dem Gründercoach und senden Sie Ihn an den Regionalpartner.
  • Beginnen Sie das Coaching nach der Prüfung des Vertrags durch die KfW.
  • Nach Abschluss des Coachings reichen Sie folgenden Unterlagen als Original oder beglaubigte Kopie beim Regionalpartner ein:
    • Gesamtrechnung des Gründercoachs
    • Coachingbericht
    • Kontoauszug als Zahlungsbeleg
  • Die KfW zahlt den Beratungszuschuss direkt an den Coach, wenn dies im Coachingvertrag vereinbart wurde.

Gründungszuschuss und Gründercoaching im Raum Aachen – Köln – Düsseldorf

Ich bin in der Beraterbörse der KfW gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet. Schwerpunkte meiner Beratungstätigkeit sind die Themen Marketing, Strategie und Internet. Gründercoachings führe ich vorwiegend im Raum Aachen – Köln – Düsseldorf durch, da Fahrt- und Reisespesen nicht förderfähig sind und vom Unternehmer selbst gezahlt werden müssten.

Ihr Gründercoach

Markus Selders

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