Gründercoaching Deutschland der KfW – einfacheres Antragsverfahren seit dem 1. April 2011

Seit dem ersten April hat die KfW das Antragsverfahren für das Gründercoaching Deutschland geändert. Frisch gebackene Unternehmer haben es damit nun erheblich leichter, in den Genuss der Förderung zu kommen.

Das ist neu beim Gründercoaching Deutschland

Der Gründercoach (Berater) und das Beratungshonorar werden gleich im Antrag mit angegeben.

Die Beratungsinhalte werden ebenfalls im Antrag verbindlich festgelegt.

Der Coaching-Vertrag muss dafür nicht mehr eingereicht werden.

Nach Abschluss des Coachings muss nur noch ein kurzer Verwendungsnachweis erbracht werden. Der Coachingbericht muss aufbewahrt und nur noch auf Verlangen vorgelegt werden.

Die Zulassungskriterien für Berater, die in der KfW-Beraterbörse für das Gründercoaching freigeschaltet werden möchten, werden schärfer. Dies bedeutet sicher mehr Qualität für die Antragsteller.

Das bleibt gleich im Gründercoaching Deutschland

Zuschuss von 50% zum Coaching-Honorar innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Gründung (maximaler Zuschuss 3.000 €)

Zuschuss von 90% zum Coaching-Honorar bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr nach der Gründung (maximaler Zuschuss 3.600 €)

Vielseitig einsetzbar für die meisten betriebswirtschaftlichen Themen (z.B. Marketing, Strategie, Controlling, allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung)

Ihr Gründercoach in Aachen

Markus Selders

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KfW-Gründungsmonitor 2011: Mehr Menschen machen sich selbständig

Die Zahl der Menschen in Deutschland, die sich selbständig machen, hat laut Pressemitteilung der KfW in 2010 erneut zugenommen. Damit ist diese Zahl bereits zum zweiten Mal in Folge gestiegen.

Insgesamt machten sich im Jahr 2010 in Deutschland rund 940.000 Personen selbständig. Dies entspricht einer Steigerung von rund 8% zum Vorjahr.

Mehr Menschen machen sich nebenberuflich selbständig

Die starke Steigerung zum Vorjahr beruht dabei allein auf der Zunahme der nebenberuflichen Existenzgründungen. Im Aufschwung nutzen offenbar viele Menschen die Chance, sich zusätzlich zum sicheren Arbeitsplatz mit einem Nebenberuf selbständig zu machen und so hinzuzuverdienen.

400.000 Personen machten sich im Haupterwerb selbständig

Die Zahl der Menschen, die sich hauptberuflich selbständig gemacht haben, ist seit dem letzten Jahr konstant geblieben. Die KfW führt dies darauf zurück, dass sich neben den besseren Gründungschancen auch der Druck seitens des Arbeitsmarktes im Aufschwung verringert hat.

Unterstützung auf dem Weg zu Ihrer Selbständigkeit

Sie planen, sich im Raum Aachen selbständig zu machen und suchen noch kompetente Unterstützung vor, während und nach dem Schritt in die Selbständigkeit? Ich helfe Ihnen gerne und freue mich über Ihren Anruf unter (0241) 435 59 38.

Ihr Berater auf dem Weg in die Selbständigkeit

Markus Selders

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43. GründerFoyer der GründerRegion Aachen im Technologiepark Herzogenrath (TPH)

Morgen, am 16. März 2011, findet von 18 bis 21 Uhr im Technologiepark Herzogenrath das 43. GründerFoyer der Gründerregion Aachen statt. Die Adresse des TPH lautet Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath.

GründerFoyer: Impulsvorträge und Networking

Nach zwei Impulsvorträgen können im informellen Teil in Gesprächen und über eine Visitenkartenbörse neue Geschäftskontakte geknüpft werden. Auch Gründungsberater der Gründerregion stehen für Fragen zur Verfügung.

Ich werde die Veranstaltung ebenfalls besuchen. Vielleicht treffen wir uns ja dort?

Ihr Existenzgründungsberater in Aachen

Markus Selders

PS: Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf den Seiten der GründerRegion Aachen.

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Existenzgründungskredit ohne Liquiditätsplan?

Im letzten Beitrag zum neuen KfW-Gründerkredit – StartGeld hatte ich über die neuen Bedingungen des StartGelds ab dem 1. April 2011 berichtet. Eine der Neuerung ist es, dass bis zu einem Kreditbetrag von 25.000 € kein Liquiditätsplan mehr für den Antrag erforderlich ist.

Brauchen kleine Gründungen keinen Liquiditätsplan?

Zunächst ist natürlich eine Vereinfachung des Antrags begrüßenswert. Für den einen oder anderen Existenzgründer stellt sich aber nun vielleicht die Frage, ob man denn nun keinen Liquiditätsplan mehr erstellen muss.

Liquiditätsplan für Sie, nicht für die Bank

Doch nur, weil der Liquiditätsplan bei der Beantragung des KfW-Gründerkredit – StartGeld nun nicht mehr in jedem Fall zu den Antragsunterlagen gehört, sollte er in meinen Augen von jedem Gründer erstellt werden. Sogar dann, wenn gar kein Kredit beantragt werden soll.

Aus dem Liquiditätsplan folgt der Finanzierungsbedarf

Neben dem Investitionsplan ist der Liquiditätsplan die wichtigste Grundlage für die Berechnung des Finanzierungsbedarfs. Entstehen Anfangsverluste? Ist mit Verzögerungen beim Zahlungseingang zu rechnen? Wie schnell müssen Lieferantenrechnungen und ggfs. Personalkosten bezahlt werden? Gibt es Umsatzschwankungen?

All diese Faktoren haben Einfluss darauf, wie groß die Liquiditätsreserve bemessen sein muss und wie hoch der Finanzierungsbedarf wirklich ist. Erfahrungsgemäß wird dies gerade von Existenzgründung ohne eine sorgfältige Planung stark unterschätzt. Die Folge: Liquiditätsengpässe und im schlimmsten Fall Zahlungsunfähigkeit schon in der Anfangsphase.

Daher lautet meine Empfehlung: Planen Sie Ihre Liquidität in jedem Fall! So schaffen Sie auch ein Bewusstsein für die Problematik. Das wird Ihnen im weiteren Verlauf Ihrer Selbständigkeit ganz sicher helfen.

Ihr Berater für die Existenzgründung in Aachen

Markus Selders

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Leichtere Finanzierung für Existenzgründer – KfW mit neuen Bedingungen zum StartGeld

Die Finanzierung des Gründungsvorhabens ist für die meisten Existenzgründer ein zentrales Thema. Nur die wenigsten sind in der Lage, alle notwendigen Investitionen vollständig aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Um den Finanzierungsbedarf zu decken, ist daher meist Fremdkapital erforderlich. Ein beliebtes Programm zur Finanzierung von kleineren Existenzgründern ist bereits seit längerer Zeit das KfW-StartGeld. Dieses wird nun zum 1. April 2011 von der KfW neu geregelt.

Aus dem KfW-StartGeld wird der KfW-Gründerkredit – StartGeld

Die erste Änderung des beliebten Finanzierungsinstruments ist die Änderung des Namens. Nach der Neustrukturierung der Förderprogramme der KfW wird aus dem KfW-StartGeld der KfW-Gründerkredit – StartGeld. Doch auch wenn der neue Name komplizierter klingt, bringen die Änderungen viele Vorteile für Existenzgründer.

Das ist neu am KfW-Gründerkredit – StartGeld

Die wichtigsten Neuerungen mit der Einführung des KfW-Gründerkredit – StartGeld zum 1. April 2011 sind:

  • Der maximal mögliche Finanzierungsbetrag verdoppelt sich von 50.000 € auf 100.000 €.
  • Der Höchstbetrag für die Finanzierung von Betriebsmitteln steigt von 20.000 € auf 30.000 €.
  • Bis zu einem Kreditbetrag von 25.000 € muss der KfW kein Liquiditätsplan mehr vorgelegt werden.
  • Außerplanmäßige Tilgungen sind künftig nur noch gegen Vorfälligkeitsentschädigungen und nicht mehr kostenlos möglich.

Während der letzte Punkt einen kleinen Wermutstropfen darstellt, sind die anderen Punkte klare Verbesserungen und Vereinfachungen für die Finanzierung von Existenzgründungen. Insbesondere durch die Verdopplung des maximal möglichen Kreditbetrags kommt der neue KfW-Gründerkredit – StartGeld damit für deutlich mehr Existenzgründungen in Frage.

Unterstützung bei der Finanzierung Ihrer Existenzgründung im Raum Aachen

Ich unterstütze Sie gerne bei der Finanzierung Ihrer Existenzgründung. Als Existenzgründungsberater ermittle ich mit Ihnen Ihren individuellen Finanzierungsbedarf, wähle mit Ihnen passende Finanzierungsprogramme aus und unterstütze Sie bei der Erstellung des in der Regel erforderlichen Businessplans.

Ihr Existenzgründungsberater in Aachen

Markus Selders

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