Sie haben sich innerhalb der letzten 12 Monate selbstständig gemacht und bekommen den Gründungszuschuss? Dann können Sie über die KfW ein spezielles Gründercoaching für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen.
3.600 € vom Staat zusätzlich zum Gründungszuschuss
Über das Gründercoaching Deutschland können Empfänger des Gründungszuschusses innerhalb der ersten 12 Monate nach der Existenzgründung eine Beratungsförderung beantragen. Dabei werden 90% des Beraterhonorars (maximal 4.000 €) von der KfW übernommen. Sie zahlen nur 10% und die meist ohnehin abzugsfähige Umsatzsteuer.
Gründungszuschuss und Gründercoaching – eine Beispielrechnung
- Sie beauftragen einen Unternehmensberater, z.B. um Ihre Marketingstrategie weiter zu verbessern und die Wachstumsplanung für die Zukunft mit Ihnen auszuarbeiten.
- Insgesamt fallen 5 Beratertage oder 40 Stunden für die Beratung an. (In 40 Stunden lässt sich übrigens einiges bewegen.)
- Der Berater erhält ein Honorar von 100 € je Stunde zzgl. MwSt. (Für einen guten Berater ist das ein angemessener Satz.)
- 400 € Eigenanteil zzgl. 760 € MwSt. zahlen Sie an den Berater.
- 3.600 € zahlt die KfW nach Abschluss des Gründercoachings direkt an den Berater.
- Bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung machen Sie die 760 € Vorsteuer geltend und erhalten Sie vom Finanzamt zurück.
- Es verbleiben lediglich 400 €, die Sie selbst tragen müssen.
Gründungszuschuss und Gründercoaching – vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Die Einsatzmöglichkeiten des Gründercoachings sind vielfältig. Hier nur einige Beispiele, wie Sie das Gründercoaching im ersten Jahr nach der Gründung für sich nutzen können:
- Entwickeln Sie eine neue Marketingstrategie und einen Marketing-Plan für das nächste Jahr.
- Ziehen Sie eine Zwischenbilanz und stellen Sie Ihr Vorhaben noch einmal auf den Prüfstand.
- Entwickeln Sie einen Wachstumsplan für die nächsten Monate und Jahre.
- Schließen Sie Lücken in Ihrem kaufmännischen Wissen.
Gründungszuschuss und Gründercoaching – der Ablauf
Ich empfehle folgendes Vorgehen zur Beantragung und Durchführung eines Gründercoachings:
- Suchen Sie einen Berater, der in der Beraterbörse der KfW gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet ist.
- Besprechen Sie mit Ihm Ihre Erwartungen und Ziele an das Gründercoaching. Er wird Ihnen einen Vorschlag für das Vorgehen und eine Schätzung der Kosten geben. Im persönlichen Gespräch wird sich auch zeigen, ob das Vertrauensverhältnis und die Chemie stimmen.
- Beantragen Sie das Gründercoaching bei einem Regionalpartner der KfW.
- Schließen Sie den Coaching-Vertrag mit dem Gründercoach und senden Sie Ihn an den Regionalpartner.
- Beginnen Sie das Coaching nach der Prüfung des Vertrags durch die KfW.
- Nach Abschluss des Coachings reichen Sie folgenden Unterlagen als Original oder beglaubigte Kopie beim Regionalpartner ein:
- Gesamtrechnung des Gründercoachs
- Coachingbericht
- Kontoauszug als Zahlungsbeleg
- Die KfW zahlt den Beratungszuschuss direkt an den Coach, wenn dies im Coachingvertrag vereinbart wurde.
Gründungszuschuss und Gründercoaching im Raum Aachen – Köln – Düsseldorf
Ich bin in der Beraterbörse der KfW gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet. Schwerpunkte meiner Beratungstätigkeit sind die Themen Marketing, Strategie und Internet. Gründercoachings führe ich vorwiegend im Raum Aachen – Köln – Düsseldorf durch, da Fahrt- und Reisespesen nicht förderfähig sind und vom Unternehmer selbst gezahlt werden müssten.
Ihr Gründercoach
Markus Selders

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