Seit dem ersten April hat die KfW das Antragsverfahren für das Gründercoaching Deutschland geändert. Frisch gebackene Unternehmer haben es damit nun erheblich leichter, in den Genuss der Förderung zu kommen.
Das ist neu beim Gründercoaching Deutschland
Der Gründercoach (Berater) und das Beratungshonorar werden gleich im Antrag mit angegeben.
Die Beratungsinhalte werden ebenfalls im Antrag verbindlich festgelegt.
Der Coaching-Vertrag muss dafür nicht mehr eingereicht werden.
Nach Abschluss des Coachings muss nur noch ein kurzer Verwendungsnachweis erbracht werden. Der Coachingbericht muss aufbewahrt und nur noch auf Verlangen vorgelegt werden.
Die Zulassungskriterien für Berater, die in der KfW-Beraterbörse für das Gründercoaching freigeschaltet werden möchten, werden schärfer. Dies bedeutet sicher mehr Qualität für die Antragsteller.
Das bleibt gleich im Gründercoaching Deutschland
Zuschuss von 50% zum Coaching-Honorar innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Gründung (maximaler Zuschuss 3.000 €)
Zuschuss von 90% zum Coaching-Honorar bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr nach der Gründung (maximaler Zuschuss 3.600 €)
Vielseitig einsetzbar für die meisten betriebswirtschaftlichen Themen (z.B. Marketing, Strategie, Controlling, allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung)
Markus Selders









